Wir kaufen Ihren Dachboden und finanzieren so die Sanierung Ihres Hauses.
Geld für Ihre Instandhaltung. Und die Handwerker gleich dazu.
Wir kaufen das ungenutzte Dachgeschoss Ihres Mehrfamilienhauses und bauen es auf eigene Kosten aus. Treppenhaus, Leitungen oder Keller setzen wir als Meisterbetrieb auf Wunsch gleich mit um.
- Meisterbetrieb, Handwerkskammer Konstanz
- Niemand wird überstimmt
- Verbindlich erst beim Notar*)
Was in den nächsten Jahren auf Ihre Gemeinschaft zukommt.
Die großen Pflichten betreffen Dach, Dämmung und Heizung. Ein Überblick – und wer was übernimmt.***)
- laufendgilt
Oberste Geschossdecke: Erfüllt sie den Mindestwärmeschutz nicht, muss sie gedämmt sein – oder das Dach darüber.
§ 35 GModG
Erledigt der Ausbau - bei Dachsanierunggilt
Wird mehr als ein Zehntel des Dachs erneuert, gelten Höchstwerte für die Dämmung.
§ 36, Anlage 7 GModG
Erledigt der Ausbau - bei grundlegender Dachsanierunggilt
Baden-Württemberg: Photovoltaik auf mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche.
§ 23 KlimaG BW, PVPf-VO
Übernimmt Handwertig – Einzelheiten im Kaufvertrag - beim Heizungstauschgilt
Baden-Württemberg: in Gebäuden von vor 2009 15 % erneuerbare Wärme oder eine Ersatzmaßnahme, etwa Dämmung.
EWärmeG BW
Übernimmt ein Heizungsfachbetrieb - seit 12.01.2026gilt
Trinkwasserleitungen aus Blei müssen entfernt oder stillgelegt sein.
§ 17 TrinkwV
Setzen wir auf Wunsch um - seit 29.07.2026gilt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das Gebäudeenergiegesetz ab. Die 65-Prozent-Regel und das Betriebsverbot für alte Kessel sind aufgehoben.
BGBl. 2026 I Nr. 226
Zur Information - 31.12.2026gilt
Wärmezähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein, soweit technisch möglich und zumutbar.
§ 5 HeizkostenV
Übernimmt ein Heizungsfachbetrieb - 30.09.2027gilt
Heizungsprüfung für Heizungen von vor Oktober 2009 in Häusern ab sechs Wohnungen.
§ 60b GModG
Übernimmt ein Heizungsfachbetrieb - 30.06.2028gilt
Alle Gemeinden bis 100.000 Einwohner haben einen Wärmeplan. Eine Pflicht zum Heizungstausch folgt daraus nicht.
§ 4 WPG
Zur Information - ab 2029beschlossen
Neue Gas- und Ölheizungen brauchen einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe: 10 % ab 2029, 60 % ab 2040.
§ 43 GModG
Übernimmt ein Heizungsfachbetrieb - Ausblickgeplant
EU-Gebäuderichtlinie: Der Energieverbrauch der Wohngebäude soll bis 2030/2035 sinken. Die Umsetzung in deutsches Recht steht aus.
Richtlinie (EU) 2024/1275
Zur Information
Jede Eigentümerversammlung kennt diese Rechnung.
Erst die Maßnahmen, dann die Rücklage, dann der Verkauf des Dachstuhls – rechnen Sie mit Ihren Zahlen.
1Ausgangslage Ihrer Gemeinschaft
- Anstehende Instandhaltung120.000 €
- Vorhandene Erhaltungsrücklage60.000 €
- Lücke = drohende Sonderumlage60.000 €
- im Schnitt je Einheit7.500 €
2Unser Paket: Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten
- Kaufpreis für den Dachstuhlfließt den Eigentümern zu15.000 €
- Architekt: Aufmaß und Zeichnungen6.000 €
- Bauantrag3.000 €
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB)500 €
- Nachtrag zur Teilungserklärung (TE)2.000 €
- Notar2.500 €
- Grundbuchamt1.000 €
- Grunderwerbsteuer (5 % des Kaufpreises)750 €
- ggf. neues Dach inkl. Dämmungbei Aufstockung oder Gauben, je nach Vorhaben30.000 €
- ggf. Photovoltaik-Pflicht erfülltnur bei grundlegender Dachsanierung (§ 23 KlimaG BW)12.000 €
- Paket gesamt – alles trägt Handwertig72.750 €
Was bedeuten AB und TE?
Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB): Die Baurechtsbehörde bestätigt, dass die neuen Wohnungen in sich abgeschlossen sind – Voraussetzung für eigenes Wohnungseigentum.
Nachtrag zur Teilungserklärung (TE): Die Teilungserklärung regelt, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist. Der Nachtrag nimmt die neuen Wohnungen auf; der Notar beurkundet ihn, das Grundbuchamt trägt ihn ein.
Die Aufteilung der Nebenkosten, das neue Dach und die Photovoltaik sind Beispielwerte; was im Einzelfall anfällt und übernommen wird, hängt vom Vorhaben ab – maßgeblich ist der notarielle Vertrag.
3Ergebnis
- Drohende Sonderumlage60.000 €
- Kaufpreis in die Rücklagewenn alle Eigentümer das vereinbaren15.000 €
- Neues Dach und Photovoltaikübernimmt Handwertig – entfällt, soweit Teil Ihrer Maßnahmen42.000 €
- Verbleibende Sonderumlage3.000 €
- je Einheit – statt 7.500 €375 €
Ihre Gemeinschaft wird insgesamt entlastet um72.750 €
Davon fließen 15.000 € als Kaufpreis an die Eigentümer. 15.750 € Nebenkosten und Grunderwerbsteuer zahlt Handwertig direkt: Sie entstehen nur durch den Verkauf, und die Gemeinschaft trägt davon nichts. Die Sonderumlage verringern sie nicht. Das neue Dach samt Dämmung und die Photovoltaik im Wert von 42.000 € übernimmt Handwertig je nach Vorhaben – diese Arbeiten entfallen für die Gemeinschaft; Einzelheiten regelt der notarielle Vertrag.
Beispielwerte, unverbindlich – keine Preiszusage. Den Kaufpreis nennen wir nach der Ankaufsprüfung; maßgeblich ist der notarielle Vertrag. In die Rücklage fließt er nur, wenn alle Eigentümer das vereinbaren.
Dach und Dämmung sind dann vom Tisch.
Beim Ausbau des Dachgeschosses werden diese Arbeiten in der Regel gleich mit erledigt.

- DACH
Neues Dach bei Aufstockung oder Gauben
Je nach Vorhaben erstellen wir das neue Dach samt Eindeckung und Abdichtung – auf unsere Kosten.
- DÄMMUNG
Dach oder oberste Geschossdecke
Der Ausbau dämmt das Dach. Damit ist die Nachrüstpflicht nach § 35 GModG für die Gemeinschaft erledigt.
- PHOTOVOLTAIK
Pflicht bei Dachsanierung
Fällt eine grundlegende Dachsanierung an, erfüllt Handwertig in der Regel auch die Photovoltaik-Pflicht (§ 23 KlimaG BW). Einzelheiten regelt der Kaufvertrag.
Was im Einzelfall geschuldet ist, steht im notariellen Kaufvertrag – vor jeder Unterschrift.
Was Sie sonst noch brauchen, setzen wir mit um.
Tippen Sie an, was ansteht – der Dach-Check übernimmt Ihre Auswahl.
Eine Baustelle statt zwei.
Ankauf und Auftrag sind getrennte Entscheidungen: Die Gemeinschaft vergibt frei, gern mit Vergleichsangeboten.
Wer macht was an Ihrem Haus?
Tippen Sie auf eine Zahl. Was ansteht, merken Sie sich für den Dach-Check vor.
Dachgeschoss
AnkaufWir kaufen das ungenutzte Dachgeschoss und bauen auf eigene Kosten aus. Verkaufen können nur alle Eigentümer gemeinsam beim Notar.
Dach und Dämmung
Fachbetriebe, koordiniertBeim Ausbau dämmen wir das Dach auf unsere Kosten; Einzelheiten regelt der Kaufvertrag. Ausführung durch eingetragene Fachbetriebe.
Fassade und Putz
Auf AnfrageFassade auf Anfrage: Putz, Dämmung und Anstrich prüfen wir im Einzelfall. Zusammen mit dem Ausbau: ein Gerüst, eine Baustelle.
Treppenhaus
Eigener MeisterbetriebWände, Decken, Geländer, Türen. In der Bauphase zahlen wir die Treppenhausreinigung.
Leitungen und Bäder
Eigener MeisterbetriebStrangsanierung und Bäder – Sanitär aus dem eigenen Meisterbetrieb.
Keller und Feuchte
Eigener MeisterbetriebLeckageortung, Schadensbehebung, Putz und Anstrich – aus eigener Hand. Heizungsarbeiten übernehmen wir nicht.
Ihre Auswahl ist im Dach-Check vorbelegt. Gespeichert wird nichts, solange Sie nichts absenden.
Lieber erst sprechen?
Steffen Köhler ruft Sie zurück und sagt ehrlich, ob es passt.
Neun Schritte. Verbindlich erst beim Notar.
Vor dem Notartermin ist alles unverbindlich. Wählen Sie einen Schritt – wer was macht und was es kostet, steht darunter.
Dach-Check oder Anruf
Sie schildern das Objekt, wir sagen ehrlich, ob es passt.
Mehr erfahren
Wer: Sie · wir
Sieben Fragen, ohne Anmeldung – oder ein Anruf. Kein Preis, keine Zusage.
Besichtigung vor Ort
Dachboden, Zugang, Konstruktion – unverbindlich.
Mehr erfahren
Wer: wir · Verwaltung/Beirat
Ankaufsprüfung
Statik, Baurecht, Teilungserklärung, Grundbuch. Ergebnis: eine Preisindikation, kein Angebot.
Mehr erfahren
Wer: wir · Architektenpartner
Was wir dafür brauchen:
- Teilungserklärung mit Nachträgen
- Grundrisse und Schnitte, soweit vorhanden
- Fotos von Dachboden und Zugang
- Protokollauszüge zu Dach und Instandhaltung
- Stand der Erhaltungsrücklage
Was fehlt, besorgen wir. Bitte keine Kontaktdaten einzelner Eigentümer oder Mieter.
Information der Eigentümer
Thema als Information auf der Tagesordnung; auf Einladung stellen wir uns vor.
Mehr erfahren
Wer: Verwaltung · Eigentümer · wir
Ein Mehrheitsbeschluss genügt nicht. Den Tagesordnungspunkt zum Kopieren finden Sie bei Für wen › Hausverwaltung.
Einigung aller Eigentümer
Kaufpreis, Abteile, Bauphase, Sicherheiten. Banken werden einbezogen.
Mehr erfahren
Wer: alle Eigentümer · Notar
Der Kaufpreis – auszahlen oder in die Rücklage:
- Auszahlung: Jeder erhält seinen Anteil nach Miteigentumsanteilen.
- Erhaltungsrücklage: Alle vereinbaren die Zahlung auf das Konto der Gemeinschaft. Eine Sonderumlage kann so kleiner werden oder entfallen.
Die Eigentümer entscheiden gemeinsam, der Notar setzt es um.
Pläne und Abgeschlossenheit
Aufmaß, Zeichnungen und Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) – auf unsere Kosten.
Mehr erfahren
Wer: wir · Behörde
Notarvertrag
Kaufvertrag und Nachtrag zur Teilungserklärung. Erst hier wird es verbindlich.
Erst hier verbindlichMehr erfahren
Wer: Notar · alle Eigentümer · wir
Notar, Grundbuchamt und Grunderwerbsteuer zahlen wir. Vorher prüfen lassen:
- Entwurf von Kaufvertrag und Nachtrag – gern mit eigener Rechtsberatung
- Steuerliche Folgen des Erlöses
- Zustimmung Ihrer Bank (bei finanzierten Wohnungen meist nötig)
- Regeln für Bauphase und Sicherheiten
Bauantrag
Durch unseren Architekten. Ob genehmigt wird, entscheidet die Behörde.
Mehr erfahren
Wer: wir · Behörde
Ausbau mit Dachdämmung
Abgestimmt mit den Bewohnern, inklusive Treppenhausreinigung.
Mehr erfahren
Wer: wir · Fachbetriebe
Parallel möglich: Instandhaltung mit Handwertig. Begehung und schriftliches Angebot, Beschluss der Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit, Ausführung abgestimmt mit dem Ausbau.
Kaufvertrag und Auftrag sind zwei getrennte Entscheidungen – die Gemeinschaft vergibt frei. Eine Zeitzusage machen wir vorab nicht.
Wer trägt was? Alle Kosten im Überblick
| Posten | Wer trägt ihn | Hinweis |
|---|---|---|
| Besichtigung und Ankaufsprüfung | wir | unverbindlich |
| Aufmaß, Zeichnungen und Planung | wir | durch unsere Architektenpartner |
| Abgeschlossenheitsbescheinigung | wir | erteilt die Baurechtsbehörde |
| Nachtrag zur Teilungserklärung | wir | entwirft der Notar |
| Notarkosten des Ankaufs | wir | Kaufvertrag und Nachtrag |
| Grundbuchamt | wir | Eintragung der neuen Wohnungen |
| Grunderwerbsteuer (5 %) | wir | im Kaufvertrag geregelt |
| Bauantrag, Ausbau, Dachdämmung | wir | Einzelheiten im Kaufvertrag |
| Neues Dach bei Aufstockung oder Gauben | wir | je nach Vorhaben |
| Photovoltaik-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung | wir | in der Regel; Einzelheiten im Kaufvertrag |
| Eigene Berater der Eigentümer | Eigentümer | freiwillig |
| Steuern auf den Erlös | jeweiliger Eigentümer | mit Steuerberatung klären |
| Instandhaltung außerhalb des Ausbaus | Gemeinschaft | frei vergeben |
Ein Handwerksbetrieb aus Stockach. Kein Fonds, kein Makler.
Wir kaufen, um selbst auszubauen – und sagen ab, wenn die Rechnung nicht aufgeht.
Eigenes Ausbauprojekt: Niedergasse 6, Rielasingen-Worblingen – zwei Wohnungen im Dach. Projekt ansehen

Wann der Dachverkauf nicht passt.
Wir sagen es lieber vorher. Die Instandhaltung bieten wir trotzdem an.
- Bei einer Notreparatur. Bis Geld fließt, vergeht Zeit.
- Wenn einzelne Eigentümer nicht wollen. Ohne alle kein Verkauf – zu Recht.
- Wenn Statik oder Baurecht nicht passen. Das zeigt die Ankaufsprüfung.
- Außerhalb unserer Region. Kurze Wege sind uns wichtig.

Drei Blickwinkel, eine Entscheidung.
Wählen Sie Ihre Rolle: die wichtigsten Punkte, typische Fragen und der passende nächste Schritt.
Hausverwaltung: eine Option mehr für die nächste Versammlung.
Neben Rücklage, Sonderumlage und Kredit ein weiterer Weg. Wir liefern Unterlagen und stellen uns vor. Verkaufen können nur alle Eigentümer gemeinsam beim Notar.
- Beschlussvorbereitung. Das Thema kommt als Information auf die Tagesordnung – ohne Beschluss über einen Verkauf. Den Tagesordnungspunkt liefern wir zum Kopieren.
- Unterlagen. Fünf Unterlagen genügen für den Anfang; was fehlt, besorgen wir.
- Aufwand. Auf Einladung stellen wir das Ergebnis vor. Die Abstimmung mit Mietern und die Treppenhausreinigung in der Bauphase übernehmen wir.
- Haftung und Rollen. Sie informieren, die Eigentümer entscheiden. Haftung und Sicherheiten für Schäden am Gemeinschaftseigentum regelt der Kaufvertrag – bevor jemand unterschreibt.
Tagesordnungspunkt zum Kopieren
TOP __: Information über die Möglichkeit, das ungenutzte Dachgeschoss zu verkaufen (Ergebnis der Ankaufsprüfung der Handwertig GmbH, Stockach). Information und Aussprache, Meinungsbild. Eine Beschlussfassung über einen Verkauf findet nicht statt; ein Verkauf setzt die Mitwirkung aller Eigentümer beim Notar voraus.
Vorschlag ohne Gewähr; die Einladung verantwortet die Verwaltung.
Unterlagen für die Ankaufsprüfung
- Teilungserklärung mit Nachträgen
- Grundrisse und Schnitte, soweit vorhanden
- Fotos von Dachboden und Zugang
- Protokollauszüge zu Dach und Instandhaltung
- Stand der Erhaltungsrücklage
Was fehlt, besorgen wir. Bitte keine Kontaktdaten einzelner Eigentümer oder Mieter.
Vergütung und Tippgeber-Prämie
- Eine Tippgeber-Prämie legen wir gegenüber der Gemeinschaft offen.
- Ihre Sondervergütung richtet sich nach dem Verwaltervertrag.
- Unsere doppelte Rolle sagen wir offen; Vergleichsangebote sind willkommen.
5.000 Euro brutto je Dachstuhl
- Je Dachstuhl bzw. Dachgeschoss, das wir nach Ihrem Hinweis ankaufen – nicht für den Verkauf ganzer Häuser oder Grundstücke mit Ausbaupotenzial.
- Ihr Hinweis ist der erste auf das Objekt.
- Auszahlung nach Kaufpreiszahlung, keine gewerbliche Maklertätigkeit.
Typische Fragen
Kann die Verwaltung den Verkauf des Dachgeschosses anstoßen?
Sie können das Thema auf die Tagesordnung setzen, die Ankaufsprüfung veranlassen und die Eigentümer informieren. Verkaufen können nur die Eigentümer selbst, und zwar alle gemeinsam beim Notar.
Erhält die Verwaltung eine Vergütung von Handwertig?
Zahlungen an Verwaltungen oder Beiräte leisten wir nicht verdeckt. Kommt für einen Hinweis die Tippgeber-Prämie in Betracht, legen wir sie gegenüber der Gemeinschaft offen. Eine Sondervergütung für Ihren Mehraufwand richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Gemeinschaft.
Gilt die Tippgeber-Prämie auch für ganze Häuser?
Nein. Die Tippgeber-Prämie gilt je einzelnem Dachstuhl bzw. Dachgeschoss, das wir nach einem Hinweis ankaufen – nicht für den Verkauf ganzer Häuser oder Grundstücke mit Ausbaupotenzial.
Dürfen wir Handwertig für die Instandhaltung beauftragen, obwohl Handwertig auch kauft?
Ja, wenn die Gemeinschaft das beschließt. Wir legen die doppelte Rolle offen; die Vergabe bleibt eine eigene Entscheidung der Gemeinschaft, gern mit Vergleichsangeboten.
Eigentümer: in Ruhe entscheiden. Mit allen Fakten.
Niemand wird überstimmt: Verkauft wird nur, wenn jeder Eigentümer beim Notar mitwirkt. Was sich im Haus ändert, steht vor der Unterschrift fest.
- Sonderumlage. Der Kaufpreis kann in die Erhaltungsrücklage fließen, wenn alle es vereinbaren – eine Sonderumlage kann so kleiner werden oder entfallen. Oder jeder erhält seinen Anteil ausgezahlt.
- Mitwirkung aller beim Notar. Ein Mehrheitsbeschluss genügt nicht. Jeder Eigentümer wirkt beim Notar selbst mit; erst dann ist der Verkauf verbindlich.
- Wohnwert. Das Dach wird gedämmt, auf unsere Kosten. Die Kosten des Hauses verteilen sich auf mehr Einheiten. Eine Wertentwicklung können wir nicht zusagen.
Vorher – nachher: was sich für Sie ändert
| Thema | Heute | Nach Verkauf und Ausbau |
|---|---|---|
| Dachgeschoss | ungenutzt | neue Wohnungen; Dach und Konstruktion bleiben Gemeinschaftseigentum |
| Miteigentumsanteil | bisheriger Anteil | etwas kleiner |
| Kosten des Hauses | auf die bisherigen Einheiten | auf mehr Einheiten verteilt |
| Dach | Dämmung oft offen | gedämmt, auf unsere Kosten |
| Bauphase | – | abgestimmt mit den Bewohnern |
Der Kaufpreis: auszahlen oder in die Rücklage
- Auszahlung: Jeder erhält seinen Anteil nach Miteigentumsanteilen.
- Erhaltungsrücklage: Alle vereinbaren die Zahlung auf das Konto der Gemeinschaft. Eine Sonderumlage kann so kleiner werden oder entfallen.
Die Eigentümer entscheiden gemeinsam, der Notar setzt es um.
Typische Fragen
Was, wenn beim Ausbau Schäden am Haus entstehen?
Die Haftung für Schäden am Gemeinschaftseigentum und die Sicherheiten dafür regeln wir im Kaufvertrag – bevor die Eigentümer unterschreiben.
Und wenn der Käufer während des Baus ausfällt?
Welche Sicherheiten die Eigentümer für diesen Fall erhalten, klären wir vorab mit Ihnen und dem Notar. Es steht im Kaufvertrag.
Verlieren wir die Mitsprache über unser Haus?
Den Umfang des Ausbaus regeln der Nachtrag zur Teilungserklärung und der Kaufvertrag. Beides liegt den Eigentümern vor, bevor sie unterschreiben.
Was passiert mit unseren Abstellabteilen?
Das gehört zur Planung und zur Einigung der Eigentümer, zum Beispiel Ersatzflächen im Keller.
Beirat: die Versammlung gut vorbereiten.
Als Beirat regen Sie das Thema an. Unterschreiben müssen am Ende alle Eigentümer selbst.**)
- Thema anstoßen. Bitten Sie die Verwaltung, die Möglichkeit als Information auf die Tagesordnung zu setzen. Den Text dafür liefern wir.
- Versammlung vorbereiten. Auf Einladung stellen wir das Ergebnis der Ankaufsprüfung in der Versammlung vor.
- Prüfen lassen. Vertragsentwurf, steuerliche Folgen, Zustimmung der Banken und Regeln für die Bauphase – vor dem Notartermin.
Prüfliste vor dem Notartermin
- Entwurf von Kaufvertrag und Nachtrag – gern mit eigener Rechtsberatung
- Steuerliche Folgen des Erlöses
- Zustimmung Ihrer Bank (bei finanzierten Wohnungen meist nötig)
- Regeln für Bauphase und Sicherheiten
Typische Fragen
Was ist, wenn ein Eigentümer nicht zustimmt?
Dann kommt der Verkauf nicht zustande. Erzwingen lässt sich die Zustimmung nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen. In der Praxis hilft es, Einwände früh zu hören und im Kaufvertrag zu regeln, was den Eigentümern wichtig ist.
Müssen die Banken der Eigentümer zustimmen?
Meist ja. Mit dem neuen Sondereigentum ändern sich die Miteigentumsanteile; Banken, die eine Wohnung finanzieren, müssen dem in der Regel zustimmen. Welche Zustimmungen nötig sind und wie sie eingeholt werden, klärt der Notar.
Ab wann ist der Verkauf verbindlich?
Erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Dach-Check, Ersteinschätzung und Preisindikation sind für beide Seiten unverbindlich.
Reicht ein Mehrheitsbeschluss, um das Dachgeschoss zu verkaufen?
Nein. Der Verkauf von Gemeinschaftseigentum ist keine Verwaltungsmaßnahme. Für die Begründung von Sondereigentum am Dachgeschoss und den Verkauf müssen alle Eigentümer beim Notar mitwirken (§ 4 WEG; BGH, Urteil vom 12.04.2013 – V ZR 103/12); meist ist auch die Zustimmung der finanzierenden Banken nötig.
Fließt der Kaufpreis automatisch in die Erhaltungsrücklage?
Nein. Der Kaufpreis steht den Eigentümern nach Miteigentumsanteilen zu. In die Rücklage gelangt er nur, wenn alle Eigentümer das vereinbaren, zum Beispiel durch eine Zahlungsanweisung im Kaufvertrag auf das Konto der Gemeinschaft.
Müssen wir Handwertig beauftragen, wenn wir das Dach verkaufen?
Nein. Ankauf und Instandhaltung sind zwei getrennte Entscheidungen. Über Erhaltungsmaßnahmen beschließt die Gemeinschaft wie gewohnt und kann Vergleichsangebote einholen. Wir bewerben uns gern mit einem Angebot.
Welche Kosten entstehen den Eigentümern beim Dachverkauf?
Aufmaß, Zeichnungen und Planung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Nachtrag zur Teilungserklärung, Bauantrag, die Kosten von Notar und Grundbuchamt beim Ankauf und die Grunderwerbsteuer tragen wir, ebenso den Ausbau – je nach Vorhaben auch das neue Dach bei Aufstockung oder Gauben und die Photovoltaik-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung. Eigene Beratungskosten und steuerliche Folgen des Erlöses (zum Beispiel nach § 23 EStG) klären die Eigentümer mit ihren Beratern.
Wie lange dauert es, bis Geld fließt?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Vor der Zahlung liegen die Ankaufsprüfung, die Einigung aller Eigentümer, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie der Notarvertrag; fällig wird der Kaufpreis nach den Regeln dieses Vertrags. Für eine Notreparatur ist der Weg deshalb nicht geeignet.

Steffen Köhler, Prokurist