Für Hausverwaltungen: Sanierung finanzieren mit dem Dachverkauf
Ein dritter Weg neben Sonderumlage und Kredit.
Kostenlose Ankaufsprüfung anfordernWas können Sie der Versammlung vorlegen?
Kurz gesagt: Als Verwalterin oder Verwalter können Sie der Eigentümerversammlung neben Sonderumlage und Verbandskredit einen dritten Weg vorstellen: den Verkauf des ungenutzten Dachgeschosses an die Handwertig GmbH. Wir prüfen das Objekt, liefern die Unterlagen für die Versammlung und übernehmen Planung, Genehmigung und Ausbau. Entscheiden müssen die Eigentümer selbst – alle gemeinsam beim Notar. Ein Beschluss der Versammlung genügt für den Verkauf nicht.
Für Sie heißt das: Sie bringen eine zusätzliche Option auf die Tagesordnung, ohne selbst Bauherrin oder Verkäuferin zu werden. Ob die Option trägt, zeigt die Ankaufsprüfung, bevor die Versammlung Zeit darauf verwendet.
Wie kommt das Thema auf die Tagesordnung?
Als Information mit Aussprache und Meinungsbild. Über den Verkauf selbst stimmt die Versammlung nicht ab.
Formulierungsvorschlag: „Information über die Möglichkeit, das ungenutzte Dachgeschoss zu veräußern; Vorstellung des Ergebnisses der Ankaufsprüfung durch die Handwertig GmbH; Aussprache und Meinungsbild der Eigentümer. Hinweis: Ein Verkauf setzt die Mitwirkung aller Eigentümer beim Notar voraus und wird in der Versammlung nicht beschlossen.“
Der Vorschlag ist ein Muster ohne Rechtsberatung; bitte passen Sie ihn an Ihre Gemeinschaft an. Hintergrund: Der Verkauf von Gemeinschaftseigentum ist keine Verwaltungsmaßnahme, ein Mehrheitsbeschluss darüber wäre nichtig (BGH, Urteil vom 12.04.2013 – V ZR 103/12). Den rechtlichen Rahmen erläutert die Seite Dachgeschoss verkaufen in der WEG.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Prüfung?
| Unterlage | Wofür wir sie brauchen | Wo sie meist liegt |
|---|---|---|
| Teilungserklärung mit Aufteilungsplan | Eigentumslage am Dach; bestehende Sondernutzungs- oder Ausbaurechte. | Verwaltungsakte, Grundbuchamt. |
| Grundriss und Schnitt des Dachgeschosses | Fläche, Raumhöhe, Lage der Treppe. | Bauakte, Verwaltungsakte. |
| Baujahr und bekannte Arbeiten am Dach | Zustand von Dachstuhl und Eindeckung. | Verwaltungsakte, Beschluss-Sammlung. |
| Zahl der Wohnungen und Eigentümer | Abstimmungsbedarf vor dem Notartermin. | Verwaltungsakte (nur die Anzahl). |
| Fotos des Dachbodens | Erster Eindruck vor der Besichtigung. | Hausmeister, Beirat. |
| Geplante Maßnahmen und Stand der Rücklage (freiwillig) | Damit das Ergebnis zum Sanierungsplan der Gemeinschaft passt. | Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung. |
Personenbezogene Daten der Eigentümer benötigen wir für die Ankaufsprüfung nicht. Bitte geben Sie Namen und Kontaktdaten nur weiter, wenn die Betroffenen einverstanden sind.
Wie viel Arbeit macht es der Verwaltung?
Wir übernehmen, was mit Planung und Bau zu tun hat. Bei Ihnen bleibt, was zur Verwaltung der Gemeinschaft gehört.
Das übernehmen wir
Aufmaß, Pläne und Abgeschlossenheitsbescheinigung auf unsere Kosten; Nutzungsänderung und Bauantrag; die Steuerung des Ausbaus als Bauherr; die Abstimmung mit den Bewohnern während der Bauzeit und eine wöchentliche Treppenhausreinigung über die Bauphase.
Das bleibt bei Ihnen
Einladung und Tagesordnung, die Weitergabe der Unterlagen an die Eigentümer, die Abstimmung des Notartermins und – wenn die Eigentümer es so vereinbaren – die Verbuchung des Kaufpreises in der Erhaltungsrücklage.
Das macht der Notar
Er entwirft den Nachtrag zur Teilungserklärung und den Kaufvertrag, holt die nötigen Zustimmungen ein und beurkundet. Die Eigentümer entscheiden mit ihren eigenen Beratern.
Das ändert sich danach
Mit dem Nachtrag gelten neue Miteigentumsanteile. Wirtschaftsplan und Abrechnung sind daran anzupassen; ab wann, ergibt sich aus der Urkunde.
Vergütung und Interessenkonflikt – wie gehen wir damit um?
Offen. Eine Verwaltung handelt für die Gemeinschaft; ein Käufer, der ihr dafür etwas zahlt, bringt sie in einen Interessenkonflikt. Deshalb gilt bei uns: Zahlungen an Verwaltungen oder Beiräte leisten wir nicht verdeckt. Kommt für einen Hinweis unsere Tippgeber-Prämie in Betracht, legen wir sie gegenüber der Gemeinschaft offen.
Die Tippgeber-Prämie gilt je einzelnem Dachstuhl bzw. Dachgeschoss, das wir nach einem Hinweis ankaufen – nicht für den Verkauf ganzer Häuser oder Grundstücke mit Ausbaupotenzial. Eine gewerbliche Maklertätigkeit vergüten wir damit nicht.
Ob Ihnen für den Mehraufwand eine Sondervergütung zusteht, richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Gemeinschaft, nicht nach uns. Wir empfehlen, das Thema in der Versammlung anzusprechen und im Protokoll festzuhalten.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Anfrage
Sie schildern uns Objekt und Dachgeschoss und senden die vorhandenen Unterlagen. Wir melden uns bei Ihnen.
Ankaufsprüfung
Besichtigung, Prüfung von Eigentumslage und Ausbaupotenzial, Preisindikation (kein Verkehrswertgutachten).
Versammlung
Sie stellen das Ergebnis vor. Auf Einladung kommen wir dazu und beantworten die Fragen der Eigentümer.
Notar und Ausbau
Einigen sich alle Eigentümer, folgen Nachtrag, Kaufvertrag und Ausbau. Wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt.
Welche Finanzierungswege die Gemeinschaft daneben hat, zeigt der Vergleich unter WEG-Sanierung finanzieren; Argumente für die Versammlung finden Sie unter Sonderumlage vermeiden.
Ein Objekt aus Ihrem Bestand prüfen lassen?
Die Ankaufsprüfung ist für die Gemeinschaft unverbindlich. Sie erhalten eine Preisindikation, die Sie der Versammlung vorlegen können.
Häufige Fragen von Hausverwaltungen
Kann die Verwaltung den Verkauf des Dachgeschosses anstoßen?
Sie können das Thema auf die Tagesordnung setzen, die Ankaufsprüfung veranlassen und die Eigentümer informieren. Verkaufen können nur die Eigentümer selbst, und zwar alle gemeinsam beim Notar.
Genügt ein Beschluss der Eigentümerversammlung für den Verkauf?
Nein. Der Verkauf von Gemeinschaftseigentum ist keine Verwaltungsmaßnahme; ein Mehrheitsbeschluss genügt nicht (BGH, Urteil vom 12.04.2013 – V ZR 103/12). Die Versammlung kann sich informieren und ein Meinungsbild abgeben.
Kommt jemand von Handwertig in die Eigentümerversammlung?
Auf Einladung ja. Wir stellen das Ergebnis der Ankaufsprüfung vor und beantworten die Fragen der Eigentümer zu Ablauf, Bauphase und Kaufvertrag.
Erhält die Verwaltung eine Vergütung von Handwertig?
Zahlungen an Verwaltungen oder Beiräte leisten wir nicht verdeckt. Kommt für einen Hinweis die Tippgeber-Prämie in Betracht, legen wir sie gegenüber der Gemeinschaft offen. Eine Sondervergütung für Ihren Mehraufwand richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Gemeinschaft.
Gilt die Tippgeber-Prämie auch für ganze Häuser?
Nein. Die Tippgeber-Prämie gilt je einzelnem Dachstuhl bzw. Dachgeschoss, das wir nach einem Hinweis ankaufen – nicht für den Verkauf ganzer Häuser oder Grundstücke mit Ausbaupotenzial.
Was ändert sich nach dem Verkauf bei Wirtschaftsplan und Abrechnung?
Mit dem Nachtrag zur Teilungserklärung gelten neue Miteigentumsanteile, und die neuen Eigentümer tragen die Kosten des Hauses mit. Ab wann die neue Verteilung gilt, ergibt sich aus der notariellen Urkunde.
In welcher Region kaufen Sie an?
Schwerpunkt ist die Bodensee-Region, insbesondere Konstanz, Singen, Radolfzell und Stockach mit dem Umland. Unser Sitz ist in Stockach.
Allgemeine Information, keine Rechts- und keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026. Ob und zu welchem Preis wir ankaufen, steht erst nach der Ankaufsprüfung fest.